Covid-19 Präventionskonzept

BUSHIDO MISTELBACH: COVID-19-PRÄVENTIONSKONZEPTE

Auszug aus dem Präventionskonzept Bushido Mistelbach ab 31.05.2021:

Alle sportartenspezifischen Trainings sind erlaubt und während der Sportausübung darf der Mindestabstand unterschritten werden.
Das Taekwondo-Training findet gemäss Trainingsplan eingeschränkt wieder ab 4.6.2021 statt, die aktuellen Zeiten entnehmt bitte der Homepage.

Indoor müssen 20 m2 pro Person zur Verfügung stehen, deswegen wird wenn immer möglich im Freien trainiert. Während der Sportausübung darf der Mindestabstand unterschritten werden und es muss keine Maske getragen werden.

Es ist ein Nachweis geringer epidemiologische Gefahr („Eintrittstest“) notwendig. Als Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr und damit als „Eintrittstest“ gilt

  • ein Nachweis über ein negatives Ergebnis eines SARS-CoV-2-Antigentests zur Eigenanwendung, der in einem behördlichen Datenverarbeitungssystem erfasst wird und dessen Abnahme nicht mehr als 24 Stunden zurückliegen darf
  • ein Nachweis einer befugten Stelle über ein negatives Ergebnis eines Antigentestsauf SARS-CoV-2, dessen Abnahme nicht mehr als 48 Stunden zurückliegen darf
  • ein Nachweis einer befugten Stelle über ein negatives Ergebnis eines molekularbiologischen Tests auf SARS-CoV-2, dessen Abnahme nicht mehr als 72 Stunden zurückliegen darf
  • eine ärztliche Bestätigung über eine in den letzten sechs Monaten überstandene Infektion mit SARS-CoV-2, die molekularbiologisch bestätigt wurde
  • ein Nachweis über eine mit einem zentral zugelassenen Impfstoff gegen COVID-19 erfolgte
    • Erstimpfung ab dem 22. Tag nach der Erstimpfung, wobei diese nicht länger als drei Monate zurückliegen darf, oder
      Zweitimpfung, wobei die Erstimpfung nicht länger als neun Monate zurückliegen darf, oder
      Impfung ab dem 22. Tag nach der Impfung bei Impfstoffen, bei denen nur eine Impfung vorgesehen ist, wobei diese nicht länger als neun Monate zurückliegen darf, oder
      Impfung, sofern mindestens 21 Tage vor der Impfung ein positiver molekularbiologischer Test auf SARS-CoV-2 bzw. vor der Impfung ein Nachweis über neutralisierende Antikörper vorlag, wobei die Impfung nicht länger als neun Monate zurückliegen darf
      ein Nachweis nach § 4 Abs. 18 EpiG oder ein Absonderungsbescheid, wenn dieser für eine in den letzten sechs Monaten vor der vorgesehenen Testung nachweislich mit SARS-CoV-2 erkrankte Person ausgestellt wurde
  • ein Nachweis über neutralisierende Antikörper, der nicht älter als drei Monate sein darf
  • Die Testungen in den Schulen gelten als Nachweis einer befugten Stelle und sind ab Testabnahme für 48 Stunden gültig.

Die Verpflichtung zur Vorlage eines Nachweises einer geringen epidemiologischen Gefahr gilt nicht für Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr und Kinder, die eine Volksschule besuchen.
Bei der Sportausübung ist, wie beim Betreten der Sportstätte, ein Mindestabstand von 2m einzuhalten.

Die Teams sollten bereits umgezogen zum Training kommen und auch das Umziehen/Duschen sollte zu Hause erfolgen. Vor dem ersten Training ist die Einverständniserklärung von den Trainierenden (bei Minderjährigen von deren gesetzlichen Vertreter/In) auszufüllen und zu unterschreiben. Diese werden von den Trainern eingesammelt – ohne diesem Dokument ist eine Trainingsteilnahme nicht möglich!

BUSHIDO MISTELBACH: COVID-19-PRÄVENTIONSKONZEPTE
Mit Erkältungs- oder sonstigen Krankheitssymptomen ist eine Trainingsteilnahme nicht möglich. Beim Betreten und Verlassen der Sportstätte muss eine FFP2 Maske getragen werden. Diese Regeln unterliegen Änderungen, sobald die gesetzlichen Vorgaben adaptiert werden. Halten sie sich über neueste Entwicklungen auf dem Laufenden. Die Gesundheit der Trainierenden und der Trainer steht an erster Stelle; bei fortgesetzter Nicht-Einhaltung der Regeln kann es daher zu entsprechenden Anpassungen des Trainingsplans kommen.
Ort: Bevorzugt wird im Freien auf dem Sportplatz bei der Handelsakademie Mistelbach trainiert; bei schlechter Witterung erfolgt das Training, wenn möglich, in der Sporthalle der Mittelschule (Eingang Oserstrasse)